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Datenschutz

Ihre Gesundheit und Ihre Daten sind uns wichtig. Gemäß der Datenschutzverordnung sind wir verpflichtet, Sie drüber zu informieren, dass Ihre Daten bei uns gespeichert werden. Wir speichern Ihre Daten aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Art. 9 Abs. 2 DSGVO und nutzen Ihre Daten zur Dokumentation des Behandlungsverlaufs und zur Abrechnung der von uns erbrachten Leistungen gegenüber Ihnen bzw. Ihrer Krankenkasse. Soweit wir Ihre Daten elektronisch abspeichern, haben wir technisch-organisatorische Maßnahmen ergriffen, um diese zu schützen. Sie haben das Recht, jederzeit eine Auskunft über die Art der bei uns gespeicherten Daten sowie der technisch-organisatorischen Maßnahmen zu verlangen. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist Nina Grünbeck, Geschäftsführer, Dunja Welscher und Gregor Förtsch).

Patientenaufklärung

Wir gehen davon aus, dass Sie ausreichend von Ihrem verordneten Arzt über Ihre Erkrankung sowie Art, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der verordneten Behandlung und deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose und Therapie aufgeklärt worden sind. Falls nicht, sprechen Sie uns an. Sollte die im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung durchzuführende Anamnese und Befundung Anlass zu einer ergänzenden Aufklärung von unserer Seite geben, wird diese durch Ihren Therapeuten vor Behandlungsbeginn durchgeführt. Ebenfalls wird der Therapeut Sie über mögliche Maßnahmen informieren, die Sie selbst ergreifen können, um den Heilungsprozess während und nach der Therapie zu unterstützen.

Zuzahlung (für gesetzlich Versicherte)

Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte, Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, sowie 10,00 Euro pro Verordnung. Für geleisteten Zahlungen erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Quittung. Falls Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie diesen bitte bei Ihrer ersten Behandlung vor.

Terminorganisation – nicht eingehaltene Termine

Unsere Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir, die für Sie vorgesehene Zeit, noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, stellen wir Ihnen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung (dies geschieht auch bei plötzlicher Krankheit). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen Unkostenbetrag in Rechnung stellen. Mit der Zahlung der 5,00 Euro pro ausgefallene Einheit (1 Einheit entspricht 20 Minuten), verzichten wir auf den Heilmittelpreis, den die gesetzlichen Krankenkassen im Falle der Durchführung der Behandlung vergütet hätte.

Abrechnung

Kassenärztliche Heilmittelverordnungen und BG-Verordnungen rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft ab. Die Behandlungen, die aufgrund privatärztlicher Verordnung erfolgen, rechnen wir direkt mit dem Privatpatienten lt. vereinbarten Honorarsätzen ab. Für beihilfeberechtigte Personen gilt, dass nicht immer alle unsere Leistungen vollkommen von der Beihilfe erstattet werden. Wir sind nicht verpflichtet, uns nach den Höchstsätzen der Beihilfe zu orientieren.

Behandlungszeiten

Ihre gebuchten Zeiten, die Sie von uns per Email oder in ausgedruckter Form erhalten, ermöglichen für Sie eine Therapiezeit ohne zeitliche Abzüge. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Verspätungen die Sie zu verschulden haben, von Ihrer Therapiezeit abziehen müssen. Dies gilt auch für ergänzende Heilmittel wie z. B. Fango, Wärmetherapie usw..

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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Mo - Fr 08.00 - 21.00 Uhr

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